Ihre Teilnahme am Fitness-Kompass muss nicht von der Krankenkassen genehmigt werden, lediglich eine evtl. Bezuschussung.
Es besteht aber die Möglichkeit Ihre gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ggf. in Form einer finanziellen Bezuschussung ins Boot zu holen. Für privat Krankenversicherte (PV) lohnt sich die Anfrage ebenfalls, auch wenn keine Verpflichtung der privaten Kassen zur Bezuschussung besteht; nachfolgend die Details ...
Gesundheitskurse können von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) nach § 20 V. SGB geprüft und als Gesundheitskurs zertifiziert werden. Dabei muss die Qualifikation der Kursleiter, als auch der Kursinhalt dem "Leitfaden Prävention" des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Für die Bezuschussung stellt die ZPP auch Anforderungen an die Teilnehmer.
Ist ein Kurs zertifiziert, erhalten Versicherte eine Bezuschussung oder z.T. auch die komplette Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenkassen (GKV). Dabei beteiligen sich die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe an den Kursgebühren In der Regel werden maximal zwei Kurse pro Jahr genehmigt.
Der-Fitness-Kompass als Gesamtveranstaltung beinhaltet zwei Kurse die nach den Qualitätskriterien und den Inhalten der Zentralen Prüfstelle Prävention gestaltet wurden (Felder "Bewegung" und "Ernährung"). Die Qualifikationen der Kursleiter der Felder "Ernährung" und "Bewegung" sind bereits durch die ZPP zertifiziert.Die Zertifizierung der eigentlichen Kurse ist in Bearbeitung (s.a. unten)
Wenn Sie den Kurs erfolgreich absolviert haben, wird die Teilnahme am Kursende von der Kursleitung bestätigt. Diese reichen Sie mit dem Erstattungsantrag bei der Krankenkasse ein und erhalten den entsprechenden Zuschuss von der Krankenkasse ausbezahlt. Es empfiehlt sich vor der Buchung eine Anfrage bzgl. Anerkennung und Zuschusshöhe für die Kurse des Fitness-Kompass zu stellen.
Somit ergibt sich folgender Ablauf, bei dem wir Ihnen selbstverständlich helfen ...
I. Laden Sie sich unsere Anfrage für Ihre Bezuschussung herunter und füllen sie aus. Legen Sie dieses bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse mit Bitte um Zusage einer Bezuschussung vor.
II. Wenn Sie bzgl. des Zuschusses sicher sein wollen, buchen Sie den Fitness-Kompass erst nach Zuschusszusage durch Ihre Krankenkasse (auch ohne die Zusage einer Bezuschussung oder im Fall der Ablehnung einer Bezuschussung können Sie den Fitness-Kompass buchen ! )
III. Wenn Sie den Kurs erfolgreich absolviert haben (80% Mindestteilnahme am Kurs), bestätigen wir am letzten Kurstag Ihre erfolgreiche Teilnahme und füllen für Sie den Antrag auf Kostenerstattung aus. Zuhause reichen Sie beides nur noch bei Ihrer Kasse ein - wir kümmern uns, versprochen !
Bitte beachten !
Die Qualifikation der Kursleiter der o.g. Kurse ("Bewegung" und "Ernährung") ist durch die ZPP-zertifiziert. Wir gehen davon aus, dass die umfängliche Zertifizierung als Gesundheitskurs nach §20 SGB V der Kurse "Ernährung" und "Bewegung" im Rahmen der Gesamtveranstaltung Der-Fitness-Kompass für die Veranstaltungen 03/2024 und 11/2024 vorliegt.
Sollte die Zertifizierung zu Kursbeginn nicht vorliegen, gilt folgende Regelung (für privatversicherte Personen dauerhaft; s.o.): Jeder Teilnehmer erhält, für die uns am Kursende vorgelegte schriftliche Ablehnung der Bezuschussung (s.a. "Anfrage"-Formular im Download) durch die Krankenkasse, einen Preisnachlass in Höhe von von 50 € auf die Gesamtveranstaltung "Der-Fitness-Kompass". Der Preisnachlass ist mit den regulären Preisnachlässen kombinierbar, pauschal und nur einmal pro Buchung, nicht pro Veranstaltungsteil.
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